Aktion Personal: Persönlich, kompetent, fair.

Aktion Personal ist eine familiengeführte Personalagentur, die seit über 15 Jahren erfolgreich Personaldienstleistungen entwickelt und anbietet. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf der transparenten Vermittlung von Arbeitskräften, bei der für beide Seiten – Unternehmen und vermittelte Kandidaten – faire Verhältnisse herrschen und ein nachhaltiger Mehrwert entsteht. Die Qualität unserer Arbeit und die Kompetenz unserer Mitarbeiter sehen wir dabei als unser wichtigstes Kapital.

Neben der Personalentwicklung, Personalberatung, Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung haben wir uns in der Gewinnung und Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland spezialisiert. Während diese Arbeitskräfte nach wie vor überwiegend als billige Lösung für Hilfsarbeiten angesehen werden, gehen wir einen anderen Weg: Mit unserer langjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass vor allem Fachkräfte mit hochwertigen Berufsabschlüssen einen Zugang zu unserem Arbeitsmarkt erhalten. Wir überwinden dabei alle nötigen bürokratischen Hürden wie Visa- und Anerkennungsverfahren, um eine legale und faire Anstellung in Deutschland zu ermöglichen. Somit sorgen wir für eine Win-Win-Situation zwischen Arbeitgebern und -nehmern und bekämpfen aktiv den akuten Fachkräftemangel in unserem Land.

Dass wir unsere Arbeit stets mit Verantwortungsbewusstsein und Empathie angehen, zeigt unsere zweite Kernkompetenz: Die langjährige Expertise in der Personalüberlassung für den Medizin- und Pflegesektor. In dieser hochsensiblen Branche vertrauen uns bereits viele langjährige renommierte Kunden. Dass hier seit langem bedingt durch Personalmangel eklatante Notstände herrschen, beobachten wir seit Jahren mit Sorge. Deshalb haben wir schon früh mit der Gewinnung und Vermittlung von qualifizierten Pflegekräften aus dem Ausland begonnen. Auch hier gilt unser Grundsatz: die gute Ausbildung dieser Arbeitskräfte muss zuerst anerkannt werden, damit sie zu fairen Bedingungen bei uns arbeiten können. Ebenso müssen gute sprachliche Kompetenzen vorhanden sein, um einen guten Umgang mit den Patienten sicherstellen zu können.

Die Motivation unserer vermittelten Kandidaten und das Vertrauen unserer Gewerbekunden sind der größte Antrieb für unsere Arbeit. Darauf können Sie sich jetzt jederzeit verlassen!

Qualität und Fairness

Als OHRIS (Arbeitsschutz-Managementsystem) zertifiziertes Unternehmen gewährleisten wir hohe Sicherheitsstandards für unsere Beschäftigten.

Als Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) stehen wir für gute Arbeits-  und faire Tarifbedingungen.

Unser Team

Melanie Sagner-Krug
Melanie Sagner-Krug
Geschäftsleitung,
Personal- und Unternehmensentwicklung

Tel: +49 821 – 455 157 – 11

Tanja Megele
Tanja Megele
Geschäftsleitung,
Leitung Bewerbermanagement DE

Tel: + 49 821 – 455 157 – 18

Maximilian Krug
Maximilian Krug
Personaldisponent DE,
IT & Kommunikationsmanagement

Tel: +49 821 – 455 157 – 15

Unternehmensphilosophie

„Verantwortung für Generationen“

Ist der Grundsatz, aus dem sich unsere Unternehmensphilosophie ableitet.

Im Deutschen Grundgesetz Artikel 12 Absatz 1 steht, dass jeder Mensch das Recht auf freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl hat.

Verantwortung für Generationen bildet daher den Kern unserer langfristigen Geschäftsstrategie.
Das Ziel von Aktion Personal ist es, Menschen aufgrund ihrer Persönlichkeit und Qualifikation einen langfristigen Arbeitsplatz zu besorgen, damit sie ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit Freude und Motivation einbringen können.

Dabei ist uns wichtig, auf die Würde, Einzigartigkeit und Eigenständigkeit eines jeden Menschen zu achten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und politischer Anschauung.
Wir arbeiten nach einem Qualitätsmanagement, bei dem unsere Prozesse und Ziele regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements ist der Auswahlprozess von Mitarbeitern nach menschlicher, fachlicher und zeitlicher Eignung.

Kundenorientierung

Die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden bestimmen unsere tägliche Arbeit. Wir sind für unsere Kunden ein verlässlicher Partner als führende Personalagentur in Deutschland, Europa und in Drittstaaten. Durch einen offenen Dialog mit unseren Kunden bauen wir ein langfristiges Vertrauensverhältnis auf.
Uns geht es um mehr als nur um das Besetzen von offenen Arbeitsstellen. Wir vermitteln Sozial kompetente qualifizierte Hilfs,- und Fachkräfte, deren aktive und motivierte Mitarbeit im Unternehmen des Kunden sofort und langfristig ankommt.

Mitarbeiter

Das fachliche Können, das menschliche Engagement und die Leistung unserer Mitarbeiter halten wir für die entscheidenden Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens. Dieser Bedeutung entsprechend sind wir unseren Mitarbeitern verpflichtet.
Wir unterstützen uns alle in unserer täglichen Arbeit. Durch gegenseitige Informationen schaffen wir Vertrauen und Transparenz. Wir fördern Eigeninitiative und fachliche Kompetenz. Konflikte tragen wir in gegenseitigem Respekt aus. Kritik nützen wir als Chance, um unsere Arbeit zu verbessern. Durch Fort- und Weiterbildung sichern wir unsere Professionalität. Wir achten auf die gerechte Verteilung von Belastungen und Bezahlung.

Kommunikation

Eine menschliche, partnerschaftliche, zielorientierte Kommunikation prägt unser internes Miteinander ebenso wie den Umgang mit unseren Partnern.

Innovation

Es ist unsere Überzeugung, dass wir nur dann einen guten Service anbieten können, wenn wir alle Erwartungen erfüllen oder sogar übertreffen können. Aktion Personal ist auf Entwicklung und Expansion ausgerichtet. Das bedeutet für uns permanente Weiterentwicklungen und Veränderungen. Was uns dabei verbindet, ist die sehr gute Resonanz unserer zufriedenen Kunden und Mitarbeiter.

Ethik Kodex

Die Firma Aktion Personal ist sich, ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verantwortung bewusst. Aus dieser Verantwortung für Beschäftigte und Unternehmen ist der nachfolgende Ethik Kodex entstanden. Moderne Personaldienstleistungen in Europa tragen maßgeblich zum Entstehen und Sichern von Arbeitsplätzen sowie zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität von Unternehmen in Europa bei. Personaldienstleistung ist eine Moderne und zeitgemäße Antwort auf die Herausforderung einer internationalen und grenzüberschreitenden arbeitenden Wirtschaft. Moderne Personaldienstleistungen verbindet einerseits, die für die Wirtschaftlich dringend notwendige Arbeitsmarktflexibilität und anderseits das Bedürfnis der Arbeitnehmer nach einer seriösen Beschäftigung. Seriosität, Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt und Vertrauen sind menschliche Werte für den Umgang mit Bewerbern, Mitarbeitern, Kunden und Kollegen. Die Wertschätzung unserer Mitarbeiter ist uns ein zentrales Anliegen. Der vorliegende Ethik Kodex wurde von Aktion Personal erarbeitet. Die Handlungsgrundsätze sind für alle Partner, Arbeitgeber und deren Kunden und Mitarbeiter verbindlich.

Wir verpflichten uns zu den ethischen Standards, die sich aus den europäischen Menschen- und Bürgerrechten ableiten. Wesentliche Leitlinien zu den Menschenrechten sind die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2000. Eine faire und vertrauensvolle, eine respektvolle und auf Wertschätzung beruhende Behandlung von Mitarbeitern und Bewerbern, von Kunden und Wettbewerbern ist die Vorgabe unseres Handelns.
Unser Ethik-Kodex steht für eine nachhaltige Qualitätssicherung über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften des EU- Heimatlandes hinaus. Im Wettstreit um die Hilfs- und Fachkräfte und geschicktesten Hände machen Personaldienstleister deutlich, dass ihnen der faire Umgang mit Bewerbern, Mitarbeitern, Kunden und Wettbewerbern sehr wichtig ist.
Der „ Aktion Personal Ethik-Kodex“ nimmt die Verantwortung der Personaldienstleister in Europa als Akteure auf verschiedenen Ebenen in den Blick:

– als Arbeitgeber
– als Auftragnehmer
– im Wettbewerb gegenüber anderen Personaldienstleistern im Heimatland und in Europa
– im Verhältnis zu Sozialpartnern, Behörden und zur Öffentlichkeit.

Damit der „ Ethik-Kodex“ auch ernst genommen wird, wird für den Konfliktfall eine so genannte Kontakt- und Schlichtungs- und Sanktionsstelle eingerichtet. Werden ethische Grundsätze von einem Netzwerkpartner aus Sicht eines Mitarbeiters, eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Institution verletzt, kann die Kontakt- und Schlichtungsstelle angesprochen werden.

Man sollte vor Ethik keine Ehrfurcht im klassischen Sinne haben. Denn bitte bedenken Sie, das Wort Ehrfurcht besteht Buchstabenmäßig zu zwei Dritteln aus dem Wort Furcht. Und man sollte Ethik nicht fürchten. Personalarbeit bedeutet, Arbeit mit Zukunft und stellt den Menschen in den Mittelpunkt unserer Anstrengungen. Dies verstehen wir als eine bindende Verpflichtung. Deshalb gestalten wir unsere Arbeit mit Bewerbern, Mitarbeitern, Kundenunternehmen, Wettbewerbern, Sozialpartnern und gegenüber der Gesellschaft als Ganzes nach ethischen Grundsätzen.

Als Personaldienstleister (Netzwerkpartner) mit unseren Mitarbeitern setzen wir damit richtungsweisende Maßstäbe für eine zukunftsorientierte Arbeitswelt in Europa. Wir bekennen uns mit diesem Ethik-Kodex zu der besonderen Verantwortung: Wir sind ein unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument für die Wirtschaft, Arbeitgeber zur Integration und zur beruflichen Entwicklung für unsere Mitarbeiter in der EU und zuverlässiger Personaldienstleister beim Zusammenführen von Arbeit und Arbeitnehmern.

Wir handeln dabei insbesondere nach den folgenden Leitwerten, die wir in allen Beziehungen der Zusammenarbeit achten und im Gegenzug von unseren Kooperationspartnern zwingend erwarten. Seriosität, Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt und Vertrauen. Mit den folgenden Regeln stellen wir die Transparenz in unseren ethischen Grundsätzen her, die damit klar nachvollziehbar, einforderbar und überprüfbar sind.

Dieser Ethik-Kodex steht für eine nachhaltige Qualitätssicherung von Personaldienstleistern über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus. Wir verstehen ihn als lebendiges Regelwerk, das mit der Fortentwicklung der Personalarbeit weiter wachsen wird. Jeder Netzwerkpartner, Netzwerknehmer und Arbeitgeber verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Grundsätze und Regeln und stellt sich jederzeit einer unvoreingenommenen Prüfung auf der Grundlage dieses Ethik-Kodexes. Diese sanktionsbewehrte Verpflichtung stellt sicher, dass dieser Ethik-Kodex tatsächlich gelebt wird.

1. Wir verpflichten uns zu den ethischen Standards, die sich aus den europäischen Menschen- und Bürgerrechten ableiten. Wesentliche Leitlinien zu den Menschenrechten sind die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2000. Eine faire und vertrauensvolle, eine respektvolle und auf Wertschätzung beruhende Behandlung von Mitarbeitern und Bewerbern, von Kunden und Wettbewerbern ist die Vorgabe unseres Handelns.

2. Seriosität, Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen sind menschliche Werte für den Umgang mit Bewerbern, Mitarbeitern, Kunden und Kollegen. Die Wertschätzung unserer Mitarbeiter ist uns ein zentrales Anliegen.

3. Gesetzes- und Rechtstreue des jeweiligen EU-Landes ist für uns eine selbstverständliche und unverzichtbare Grundlage unseres Handelns.

4. Wir führen unsere Unternehmen so, dass Ruf und Ansehen keinen Schaden nimmt.

5. Partner sind unabhängige Kaufleute im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Firmen erfordern einen nach kaufmännischen Grundsätzen eingerichteten Geschäftsbetrieb.

6. Wir bestehen auf die Einhaltung dieser Grundsätze durch unsere Netzwerkpartner, Netzwerknehmer, Arbeitgeber, Kunden, Kollegen und Mitarbeitern. Wir überwachen die Einhaltung der Grundsätze und Sorgen bei Verstößen für Sanktionen.

1. Die Netzwerkpartner verpflichten sich zur Einhaltung aller Arbeits,- Tarif- und Sozialgesetze, des Heimatlandes sowie der anderen EU-Länder, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der in den Tarifverträgen und Arbeitsschutzgesetze vorgesehenen Lohn,- und Arbeitsbedingungen.

2. Die Netzwerkpartner gestalten das Bewerbungsverfahren fair, transparent und mit Wertschätzung gegenüber dem Bewerber. Erfolgt die Bewerbung auf eine Stellenausschreibung (Anforderungsprofil), wird der Bewerber über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung kann auch in der Mitteilung über die Aufnahme der Bewerberdaten in eine Datenbank liegen. Personenbezogene Daten aus der Bewerbung werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Bewerbers in eine Datenbank aufgenommen. Die Weitergabe dieser Daten an potenzielle Kundenunternehmen (andere Netzwerkpartner in der EU) erfolgt nur in Absprache mit dem Bewerber.

3. Dem Mitarbeiter werden alle einstellungsrelevanten Informationen wie Landesinformationen, Arbeits- und Tarifbedingungen vorgelegt und erläutert. Arbeitsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Das gilt auch für Einsatz- und vertragsbezogene Absprachen. Die Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Eignung und beruflichen Ziele auf der Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des jeweiligen EU-Landes beschäftigt. Der Mitarbeiter wird kontinuierlich entsprechend den Einsatzerfordernissen und seiner persönlichen Bedürfnisse betreut.

Dazu gehören insbesondere:
– Durchführung regelmäßiger Mitarbeitergespräche und Überprüfung der Mitarbeiterzufriedenheit
– Fragen zum Arbeitsverhältnis (z.B. zur Lohnabrechnung) werden zeitnah beantwortet.
– Gewährleistung der Sicherheit sowie des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes vor und während des Einsatzes, dazu gehören regelmäßige Arbeitsplatzbesichtigungen
– Überprüfung der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit durch Arbeitsplatzanalysen.

4. Die berufliche Karriereplanung der Bewerber, Mitarbeiter wird von dem Netzwerkpartner unterstützt. Sie fordern und fördern Weiterbildung und
lebenslanges Lernen. Die im Arbeitsverhältnis erworbenen Kompetenzen werden dokumentiert. Ein professionelles Beschwerdemanagement stellt
sicher,
dass Beschwerden von Bewerbern und Mitarbeitern zielgerichtet, lösungsorientiert und ohne Nachteile für den Mitarbeiter behandelt werden.
Kann betriebsintern keine Einigung erzielt werden, ist die Kontakt- und Schlichtungsstelle (siehe Punkt VI bis XIII) für den Mitarbeiter ein
zusätzlicher Ansprechpartner.

1. Wir sind verlässliche Partner der Kundenunternehmen in allen Personalangelegenheiten. Wir pflegen eine seriöse und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

2. Die Netzwerkpartner beraten die Kunden vor der Auftragsannahme und legen alle auftragsrelevanten Informationen offen. Sie verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Zusammenhang mit der Vertragsvorbereitung und Vertragsdurchführung vom Kunden erhaltenen Informationen auch untereinander.

3. Die Netzwerkpartner nehmen nur dann einen Auftrag an, wenn sie nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sie in der Lage sind, Personal in ausreichender Zahl und passender Qualifikation zu stellen. Zahlt das Kundenunternehmen über die Tarifverträge hinausgehende Leistungen (z.B. Prämien, Zuschläge, Sonderleistungen), werden diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abgaben an die Mitarbeiter weitergegeben.

4. Die Kundenunternehmen werden in die Weiterbildung und Personalentwicklung der Mitarbeiter in einer für sie bedarfsgerechten Weise einbezogen. Zum Selbstbild der Personalarbeit gehört, dass die Arbeitnehmer und Bewerber mit Fairness und Respekt behandelt werden.

5. Hat der Netzwerkpartner mündlich oder schriftlich einen Vertrag mit einem Unternehmen (Arbeitgeber) zur Erbringung von Personaldienstleistungen (Entsendung, Werkvertrag, Personalvermittlung, usw.) muß dieser den Ethik Kodex im vollem Umfang schriftlich anerkennen.

1. Die Netzwerkpartner bekennen sich uneingeschränkt zum fairen Wettbewerb in Europa. Dazu gehört der faire und kollegiale Umgang mit anderen Netzwerkpartnern, dem Netzwerkgeber und anderen Personaldienstleistern in der EU.
2. Anbahnungsgespräche mit Mitarbeitern anderer Personaldienstleister (Netzwerkpartner) werden unter strenger Beachtung der im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb enthaltenen und durch die von den einzelnen, in den jeweiligen EU-Ländern entwickelten Grundsätze der Justiz geführt.
3. Wir entwickeln Qualitätsstandards für unsere Dienstleistungen und streben eine stetige Verbesserung unserer Qualitätsvorgaben an.
4. Insbesondere verpflichten sich die Netzwerkpartner

– Mitarbeiter nicht zu verleiten, unter Verstoß gegen die Kündigungsfristen rechtswidrig
den Arbeitsplatz zu wechseln
– Mitarbeiter nicht auf dem Betriebsgelände des Kundenunternehmens zum Zweck der
Abwerbung anzusprechen
– Mitarbeiter nicht mit bewusst unzutreffenden Verdienstmöglichkeiten zum Wechsel des
Arbeitsplatzes zu verleiten.

1. Der Personalbereich ist ein wichtiger Teil einer sich verändernden Arbeitswelt in Europa. Die Netzwerknehmer sind ihrer daraus sich ergebenden besonderen Verantwortung bewusst und gestalten
diese Veränderung aktiv bei.

2. Wir treten stetige für eine Verbesserung der Qualität und für eine Weiterentwicklung der Branche ein.

3. Die Netzwerkpartner sind seriöse und kompetente Ansprechpartner in allen Fragen des Personalbereiches, insbesondere gegenüber der Politik, den
Medien und Behörden. Sie sorgen für Transparenz und Seriosität.

4. Wir setzen uns für eine Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften und für eine Weiterentwicklung der Tarifverträge ein.

5. Die Netzwerkpartner bieten einen offenen, sachbezogenen, vom gegenseitigen Respekt getragenen Dialog mit den Sozialpartnern und fordern ihn im Gegenzug von den Sozialpartnern ein.

1. Die Netzwerkpartner unterwerfen sich der Schlichtungs- und Sanktionsstelle als Gerichtsbarkeit der Jobagentur Europa und erkennen die Verbindlichkeit der Entscheidungen an, vorbehaltlich einer etwaigen Überprüfung durch ordentliche Gerichte des Heimatlandes.

2. Die Nichtbefolgung einer Entscheidung der Schlichtungs- und Sanktionsstelle stellt einen schweren Verstoß gegen den Ethik Codex dar und führt zum sofortigen Ausschluss des Netzwerkpartners durch den Netzwerkgeber.

3. Je nach Schwere und Nachhaltigkeit des Verstoßes gegen die Interessen als Personal-dienstleister und/oder den Ethik Kodex kann die Schlichtungs- und Sanktionsstelle eine Verwarnung oder einen Ausschluss beschließen.

4. Schwere Verstöße die zum Ausschluss führen sind z.B.

– Mitarbeiter nicht tarifgerecht bezahlen, beim Sozialversicherungsträger nicht
ordnungsgemäß anmelden und deren Beiträge nicht pünktlich abführen.

– Den Mitarbeiterlohn nicht komplett und spätesten nicht bis zum 15. des Folgemonates
nachweislich auszuzahlen.

– Unternehmenssteuer an die zuständige Behörde abzuführen

– Die Gesetze des Heimatlandes und der EU (z.B. Arbeits, Sozialversicherungs, Steuer,
Berufsgenossenschaft, usw.) nicht anzuwenden oder durchzuführen.

– Verstoß gegen den Ethik Kodex

– Entzug der „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung oder als Personaldienstleister“
durch die zuständige Behörde des Heimatlandes.

– Wurde ein Netzwerkpartner augrund eines schweren Verstoßes ausgeschlossen,
wird dieser auf der Internetseite der Jobagentur namentlich erwähnt unter dem
Menüpunkt: Kooperationen

1. Die Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle nimmt Anfragen, Beschwerden und Hinweise entgegen. Sie ist damit erster und zentraler Ansprechpartner für alle, die sich an diese Stelle wenden.
Sie bearbeitet die eingereichten Fälle nach folgenden Grundsätzen:

2. Die Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle nimmt alle Anfragen auf, dokumentiert diese und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Die Kontaktaufnahme wird bestätigt.

3. Sie leistet keine Rechtsberatung. Handelt es sich nach Prüfung des Falles um eine reine Rechtsfrage, leitet die Kontaktstelle nach Absprache mit dem Fragesteller die Anfrage an die Geschäftsführer des Netzwerkgebers weiter.

4. Ist nach Prüfung durch die Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex feststellbar, wird der Fragesteller über dieses Ergebnis informiert.

5. Die Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle setzt sich zusammen aus drei Personen. Es können weder Geschäftsführer noch Mitarbeiter aus den Netzwerkpartnern oder Netzwerkgebers zum Mitglied der Schlichtungsstelle berufen werden.

6. Die Mitglieder der Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle werden von dem Netzwerkgeber benannt. Der Netzwerkgeber hat dabei insbesondere auf die Unabhängigkeit der Personen zu achten. Sie unterliegen keinen Weisungen des Netzwerkes und werden für drei Jahre bestellt. Eine
wiederholte Bestellung zum Mitglied der Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle ist möglich.

7. Eine Abberufung kann nur aus wichtigem Grund vom Netzwerkgeber erfolgen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die eine unabhängige Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle nicht mehr erwarten lassen.

8. Die Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle nimmt Sachverhalte auf und hört alle Beteiligten an. Sie kann die Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch laden, wenn Aussichten auf eine gütliche Einigung bestehen. Im Detail hat die Kontakt, Schlichtungs- und Sanktionsstelle folgende Aufgaben:

– Überwachung der Einhaltung des Ethik-Kodexes

– Verfolgung und Bewertung der gemeldeten Hinweise

– Herbeiführung von einvernehmlichen Einigungen bei Unstimmigkeiten

– Aussprechen von Empfehlungen, falls keine Einigung durch die Betroffenen möglich ist

– Meldung an den Netzwerkgeber bei groben Verstößen gegen den Ethik – Kodex

– Dokumentation aller bearbeiteten Anfragen und Hinweise sowie der herbeigeführten Ergebnisse
– Impulsgeber für die Fortentwicklung einer ethischen Personalarbeit in Europa

Augsburg, 11. November 2013